Das Hinweisgeberschutzgesetz – Ihr Hinweisgebersystem als Meldestellenbeauftragte/r richtig nutzen - Online
Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. So können Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weitergegeben und hinweisgebende Personen gleichzeitig geschützt werden. Das Seminar umfasst drei Termine à 60 Minuten und erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz. Er richtet sich insbesondere an Meldestellenbeauftragte, die das Hinweisgebersystem in ihrem Unternehmen betreuen bzw. künftig betreuen werden.
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