Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden. Unser neues Seminar informiert Sie über alles Wichtige im Zusammenhang mit diesem wichtigen Thema. Sie lernen die Rechtsvorschriften kennen, die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen, die geforderten Angaben korrekt ermitteln zu können sowie die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen „Intrastat“ und „Umsatzsteuer“.
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Informationen
21.05.2025
09:00 Uhr – 16:30 Uhr;
IHK-Bildungszentrum
Bonn
Kautexstr. 53
Teilnehmerentgelt
390,00€
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