Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter*innen - Online (im Rahmen von § 34c der Gewerbeordnung)
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen innerhalb von drei Jahren eine 20-stündige Weiterbildung gemäß § 34c GewO nachweisen. Dieser Online Lehrgang ist auf die Erfüllung der Weiterbildungspflicht hin konzipiert.
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