Anmeldung

Das Hinweisgeberschutzgesetz – Ihr Hinweisgebersystem als Meldestellenbeauftragte/r richtig nutzen - Online

Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten. So können Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weitergegeben und hinweisgebende Personen gleichzeitig geschützt werden. Das Seminar umfasst drei Termine à 60 Minuten und erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz. Er richtet sich insbesondere an Meldestellenbeauftragte, die das Hinweisgebersystem in ihrem Unternehmen betreuen bzw. künftig betreuen werden.


Art der Anfrage*


Unternehmen

Ansprechpartner*in im Unternehmen (z.B. Vorgesetze*r, Ausbilder*in o.Ä.)

Teilnehmer*in

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Teilnehmer*in

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Teilnehmer*in

* Pflichtfeld

Informationen

25.03.2025 — 01.04.2025
Dienstag, 25.03.2025 (10:00-11:00) Donnerstag, 27.03.2025 (10:00-11:00) Dienstag, 01.04.2025 (10:00-11:00)
Online
Live-Online
Kautexstrasse 53

Teilnehmerentgelt

319,00€

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Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch:
Marion Klinkhammer IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg