Die EU-Taxonomie regelt seit 2022, was Unternehmen unter nachhaltigem Wirtschaften verstehen sollen. Der Kreis der Unternehmen, die die Taxonomieverordnung umsetzen müssen, und die Berichtspflichten werden immer größer, das heißt: Bereits ab 250 Mitarbeitenden stehen immer mehr Firmen aller Rechtsformen vor erheblichen Herausforderungen. Geschäftsmodelle und zahlreiche interne Prozesse müssen überprüft und ggf. geändert werden. Attraktive Finanzierungskonditionen sind nur noch in Abhängigkeit eines nachweislichen Nachhaltigkeitsmanagements zu erhalten. Im Wettbewerb bzw. gegenüber den Stakeholdern muss die Taxonomiekonformität des unternehmerischen Handelns umfassend dokumentiert werden.
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