Zur Prüfung im Prüfungsteil Grundlegende Qualifationen ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- mindestens vier Jahre Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- ein weiteres Jahr Berufspraxis*
*Die Berufspraxis gemäß den Absätzen soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben.
► Die Rechtsverordnung "LogMstrV" zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die IHK-Prüfung finden Sie hier.
Zulassung & Prüfung
➤ Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
➤ Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK Bonn/Rhein-Sieg. Auf der Homepage www.ihk-bonn.de finden Sie unter dem Webcode @3348 alle relevanten Informationen. Ihre Ansprechpartnerin ist Heike Felten, Telefon: 0228 2284-160 oder E-Mail: felten@bonn.ihk.de.
➤ Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.