Zum Zeitpunkt der Prüfung müssen Sie folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und nachweisen:
- erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens 3 Jahren oder
- erfolgreicher Abschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 1-jährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens 4 Jahre Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich den in der Rechtsverordnung beschriebenen Anforderungen entsprechen.
► Die Rechtsverordnung "TechFachwPrV" zum Nachlesen finden Sie hier.
► Weitere Informationen rund um die Prüfung und den Fortbildungsabschluss finden Sie hier.
Zulassung & Prüfung
► Das IHK-Praxisstudium bereitet Sie auf einen IHK-Abschluss vor, der im Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) genauso wie der akademische Bachelor dem Kompetenz-Niveau 6 (Bachelor-Ebene) zugeordnet ist.
► Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die IHK. Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zur zuständigen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen.
► Für die IHK-Prüfung fallen zusätzliche Gebühren bei Ihrer zuständigen IHK an. Die Höhe der Prüfungsgebühren erfahren Sie bei Ihrer prüfenden IHK. Alle Prüfungsgebühren sind, genauso wie die Kurskosten, förderfähig.
Bitte beachten Sie:
Nicht jede IHK bietet alle Fortbildungsabschlüsse an. Es kann also sein, dass Ihre ortansässige IHK den Abschluss nicht prüft! In der WIS-Datenbank des DIHK können Sie bundesweit gezielt nach den prüfenden IHKs für Ihre gewählte Fortbildungsprüfung suchen. So finden Sie schnell heraus, welche IHK zuständig ist. Bei der prüfenden IHK erhalten Sie dann alle relevanten Informationen und legen dann dort auch Ihre Prüfung zu den bundeseinheitlichen Terminen ab.