Allgemeine Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen

1. Geltung

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche vom Kunden oder Unternehmer bei der Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Kautexstraße 53, 53229 Bonn (im Folgenden IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg) gebuchten Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge etc.) und Raumbuchungen (Anmietung von Räumen, Inventar, Technik etc.) des bzw. im IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg. Es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn, das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg hat diesen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt.

 

2. Anmeldung, Vertragsschluss und Zulassungsvoraussetzungen

2.1 Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons "Absenden" eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt (Angebot). Die Bestätigung des Zugangs der Online-Anmeldung erfolgt durch eine Bestätigungsmail nach dem Absenden der Anmeldung (Annahme). Erst damit kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter (z.B. aus Kapazitätsgründen) nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt und der Vertrag kommt nicht zustande. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2.2 Die Laufzeit des Vertrages endet am letzten Veranstaltungs- bzw. Miettag.

2.3 Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg an den Kunden dar.

2.4 Das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen zu verlegen, die Form des Unterrichts zu ändern (bspw. von Präsenz auf Online-Unterricht) oder abzusagen.

2.5 Jeder Interessierte kann an den angebotenen Veranstaltungen teilnehmen. Soweit für eine Veranstaltung Zulassungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind (z.B. für Lehrgänge mit IHK-Prüfung), ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen. Um spätere Nachteile zu vermeiden, wird den Teilnehmenden empfohlen, vor Beginn der Veranstaltung die Vorabzulassung zur Prüfung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

 

3. Veranstaltungsort

Der Unterricht findet in der Regel in den Räumlichkeiten des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg statt. Das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg behält sich vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle oder als Online-Unterricht durchzuführen.

 

4. Veranstaltungsdurchführung, Ausstattung und Sonstiges

Technische Einrichtungen und Anschlüsse sowie behördliche Erlaubnisse sind folgendermaßen geregelt:

4.1 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg; diese kann von der kostenpflichtigen Bereitstellung eines Technikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg gehen zu Lasten des Kunden, soweit das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg pauschal erfassen und berechnen.

4.2 Störungen an vom IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen dürfen nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg diese Störungen nicht zu vertreten hat.

4.3 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen sind folgendermaßen geregelt:

4.4 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Es wird kein Verwahrungsvertrag geschlossen, auch nicht durch das stillschweigende Dulden des Belassens von untergebrachten Gegenständen in den Räumen des IHK-Bildungszentrums. Das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Punkt 4.5 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.

4.5 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg abzustimmen.

4.7. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum oder auf der Ausstellungsfläche, kann das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg für die Dauer der Vorenthaltung des Raumes oder der Ausstellungsfläche eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Das Entgelt der Kunden richtet sich nach der gültigen Preisliste (z.B. Überbetriebliche Ausbildung, Vermietung) bzw. nach den im aktuellen Veranstaltungsprogramm festgelegten Preisen (z.B. Praxisstudiengänge, Zertifikatslehrgänge oder Seminare) bzw. nach Angebot (z.B. Inhouse-Angebote, Raumanmietung) zuzüglich etwa von Dritten in Rechnung gestellter Beträge (z.B. Lernmittel).

5.2 Das Entgelt für die Veranstaltungen ist, unabhängig von den Leistungen Dritter, vor Beginn der Veranstaltung, bzw. zu den in der Rechnung oder dem Zahlungsplan genannten Terminen zu zahlen. Kosten für Lernmittel sowie Prüfungsgebühren werden in der Regel gesondert berechnet. Eine Reduzierung bei den Entgelten wegen zeitweiser oder kompletter Nichtteilnahme an den Veranstaltungen ist nicht möglich.

5.3 Bei einer Raumanmietung ist der Kunde verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg veranlasste Leistungen Dritter, deren Vergütung vom IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg verauslagt wird. Das Entgelt ist bis vierzehn Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

5.4 Bei verspäteter Zahlung kann das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg den Kunden von der Teilnahme bzw. dem Mietverhältnis ausschließen.

 

6. Widerrufsrecht

6.1 Kunden im Sinne des § 13 BGB haben ergänzend zur Rücktritts- und Kündigungsregelung in Punkt 7 ein Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung:

6.2 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Kautexstraße 53, 53229 Bonn; Telefax: 0228 97574 16; E-Mail: info@wbz.bonn.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter 6.6. beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

6.3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.4 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 

6.5 Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so ist von Ihnen ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


6.6 Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es an die nachstehende Adresse:

An:
Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg gGmbH, Kautexstraße 53, 53229 Bonn;
E-Mail: info@wbz.bonn.ihk.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
- Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Bestellt am (*) / erhalten am (*):
- Name der/des Verbraucher/s:
- Anschrift der/des Verbraucher/s:
- Datum
- Unterschrift der/des Verbraucher/s (nur bei Mitteilung auf Papier)
                                                                                                               (*) Unzutreffendes streichen

6.7 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei online durchgeführten Veranstaltungen, ab dem Zeitpunkt zu dem Sie Zugang zum kompletten Unterrichtsstoff haben (z.B. als Download).

 

7. Rücktritt vom Vertrag bei Veranstaltungen

7.1 Rücktrittserklärungen haben in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg. Mit Zustimmung des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.

7.2 Dem IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg von Dritten im Hinblick auf die Teilnahme in Rechnung gestellte Beträge, gleich ob vor oder nach dem Rücktritt, können in jedem Fall weiterberechnet werden.

7.3 Der Kunde kann bei Veranstaltungen bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Kostenpauschale von 100,00 EUR fällig. Tritt der Kunde vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder später zurück, ist das komplette Entgelt bzw. bei Inhouse-Angeboten der komplette Angebotspreis zu bezahlen.

7.4 Für Kunden, die ein offen ausgeschriebenes Veranstaltungsangebot der Weiterbildung zur Vorbereitung auf eine IHK-Prüfung einer Fortbildungsstufe vergleichbar dem Deutschen Qualifikationsrahmen Niveau 6 und 7 (das sind bspw. IHK-Fachwirte oder IHK-Betriebswirte) gebucht haben, gelten abweichend von Punkt 7.3. folgende Regelung:
Der Kunde kann bei diesen Veranstaltungen bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Es wird eine Kostenpauschale von 100,00 EUR fällig. Tritt der Kunde im Zeitraum von vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bis zum Veranstaltungsbeginn zurück, ist ein Viertel des kompletten Entgelts zu entrichten. Nach Beginn der Veranstaltung kann der Kunde erstmals nach den ersten zwei Monaten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Im Falle der Kündigung hat der Kunde die anteiligen Veranstaltungskosten zu bezahlen. Die Kündigung bedarf der Textform.

7.5 Für Kunden, die für ihre Auszubildenden ein Veranstaltungspaket der „Kooperativen Initiative Ausbildung“ (kurz: KIA) der Überbetrieblichen Ausbildungswerkstatt gebucht haben, gelten abweichend von Punkt 7.3. folgende Regelung:
Der Kunde kann bei Auszubildenden im ersten Ausbildungshalbjahr das KIA-Veranstaltungspaket erstmals in der Probezeit kündigen. Im Falle der Kündigung hat der Kunde die Veranstaltungskosten der Probezeit zu bezahlen.
Der Kunde kann nach der Probezeit kündigen. Im Falle der Kündigung hat der Kunde die Veranstaltungskosten des laufenden Jahres zu bezahlen.
Die Kündigung bedarf der Textform.

7.6 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg betrachtet als wichtigen Grund z.B. nachhaltige Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz Zahlungsaufforderung oder Urheberrechtsverletzung durch den Kunden. Mit Zugang der fristlosen Kündigung wird der der Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung des Entgelts besteht in diesem Fall nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters werden hierdurch nicht berührt.

 

8. Rücktritt vom Vertrag bei Raumanmietungen

8.1 Rücktrittserklärungen haben in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eingang der Erklärung beim IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg. Mit Zustimmung des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg kann ein Ersatzmieter gestellt werden.

8.2 Dem IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg von Dritten im Hinblick auf die Raumanmietung in Rechnung gestellte Beträge, gleich ob vor oder nach dem Rücktritt, können in jedem Fall weiterberechnet werden.

8.3 Bei Raumanmietungen kann der Kunde unabhängig vom Widerrufsrecht bis zu zwei Monate vor Beginn des Mietverhältnisses kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg ist bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde ab zwei Monate bis zu 14 Tagen vor Beginn des Mietverhältnisses zurück, ist die Hälfte des Mietpreises zu bezahlen. Tritt der Kunde 14 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses oder später zurück, ist der komplette Mietpreis zu bezahlen.

8.4 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg betrachtet als wichtigen Grund z.B. nachhaltige Störung der Veranstaltung, Zahlungsverzug trotz Zahlungsaufforderung oder Urheberrechtsverletzung durch den Kunden. Mit Zugang der fristlosen Kündigung wird der Kunde von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung des Entgelts besteht in diesem Fall nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Veranstalters werden hierdurch nicht berührt.

8.5 Ferner ist das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag der Raumanmietung zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von dem IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können u.a. die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein;
  • das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

8.6 Der berechtigte Rücktritt des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg vom Vertrag der Raumanmietung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

9. Absage oder Änderungen der Veranstaltungen

9.1 Das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei höherer Gewalt, bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder kurzfristiger Nichtverfügbarkeit von Dozenten ohne Möglichkeit des Ersatzes abzusagen. Es ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Entgelte zu erstatten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

9.2 Änderungen des Stoffplanes oder ein Wechsel der Dozenten bei Veranstaltungen bleiben vorbehalten. Neben den regulären Unterrichtszeiten können an anderen unterrichtsfreien Tagen Nachholtermine anberaumt werden. Ersatz und Folgekosten der Lehrgangsteilnahme wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtsstunden sind ausgeschlossen.

 

10. Haftung

10.1 Der Veranstalter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.2 Für trotz gebotener Sorgfalt mündlich oder schriftlich vermittelter Fehler und/oder falsche Angaben in Dozentenmanuskripten und für Druckfehler im Programm wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

10.3 Die zu den einzelnen Veranstaltungen angegebenen Unterrichtseinheiten stellen keine Zusicherung dar, sondern entsprechen den üblicherweise benötigten Einheiten. Das IHK-Bildungszentrum Bonn/Rhein-Sieg haftet nicht für Abweichungen von den angegebenen Unterrichtseinheiten, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Abweichung wesentlich war und dass sie deshalb ursächlich für die Nichtvermittlung von wichtigen Lerninhalten war.

10.4 Der Kunde darf bei einer Veranstaltung Speisen und Getränke miteinbringen und haftet selbst, zum Beispiel bei Missachtung von rechtlichen Vorgaben zur Lagerung und Transport von Lebensmittel. Eine Lagerung oder Bereitstellung seitens des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg ist nicht möglich. Das Bereitstellen von Geschirr wird nicht gewährleistet.

10.5 Der Kunde darf bei einer Raumanmietung Speisen einbringen und haftet selbst. Getränke bestellt der Kunde beim Vermieter. Eine Lagerung oder Bereitstellung seitens des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg ist nicht möglich. Das Bereitstellen von Geschirr wird mit Bereitstellungskosten berechnet.

 

11. Datenschutz

11.1 Die Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert, verarbeitet und entsprechend der gesetzlichen Fristen gelöscht.

11.2 Im Übrigen wird auf die hier zu findende Datenschutzerklärung verwiesen: https://www.ihk-die-weiterbildung.de/datenschutzerklaerung

11.3 Bei Lehrgängen mit IHK-Fortbildungsprüfung können die Daten an die zuständige Fachabteilung der zuständigen IHK weitergeleitet werden, die die Prüfung abnimmt.

11.4 Bei Lehrgängen, für die der Kunde öffentliche Zuschüsse oder Darlehen in Anspruch nimmt, werden die personenbezogenen Daten vom Veranstalter gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

11.5 Bei Veranstaltungen, die durch Kooperationspartner durchgeführt werden, werden nur die personenbezogenen Daten an den Kooperationspartner weitergeleitet, soweit dies für den Vertragszweck erforderlich ist.

 

12. Urheberrecht

Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sowie die verwendete Computersoftware dürfen nur mit Einverständnis des IHK-Bildungszentrums Bonn/Rhein-Sieg bzw. des Urheberrechtsinhabers vervielfältigt werden.

 

13. Geltendes Recht / Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bonn, soweit es sich bei den Kunden um Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

13.2 Außerdem ist Gerichtsstand Bonn, sofern Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Vertragsschluss aus dem Inland verlegen oder wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt ist.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGBs bedürfen, soweit sie nicht durch individuelle Vertragsabreden erfolgen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis. Ausgeschlossen sind damit insbesondere auch AGB-Änderungen durch dauernde Übung.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGBs fort. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Vertragspartnern mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprechen.

(Stand: 24. November 2022)

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